Was passiert mit den Zahlungsaufforderungen zum Schuljahreswechsel?

Zum Schuljahreswechsel bleiben ausstehende Zahlungsaufforderungen erhalten.

Falls Sie allerdings zum Schuljahreswechsel einen Schüler löschen, verschwindet dieser auch aus der Zahlungsaufforderung. Das bedeutet: die Information, wie viel er bezahlen muss und ob er bereits bezahlt hat, verschwindet.
Auch der Gesamtbetrag der Zahlungsaufforderung wird reduziert, wenn ein Schüler gelöscht wird. Die Zahlungsaufforderung gilt also weiterhin als komplett bezahlt, wenn alle verbleibenden Schüler die Zahlungsaufforderung bezahlt haben.

Achtung: Wenn Sie über den Löschassistenten die Zahlungsaufforderungen löschen, gehen die Daten natürlich verloren.