Wie richten wir das Notenmodul für die Qualifikationsphase im G9 ein?

Hinweise zu G8 und G9

Bitte beachten Sie, dass es zwischen G8 und G9 Änderungen gibt. Insbesondere gibt es für das G9 einen neuen Notenbereich "Praktische Leistungsnachweise", den es für das G8 im Schulmanager noch nicht gab.


Einrichtung der Notenbereiche

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Notenbereiche folgendermaßen festgelegt haben:




Sie können für jeden Notenbereich festlegen, in welcher Jahrgangsstufe und in welchem Fach er in die Notenberechnung einfließen soll.

Festlegung der Notenzeiträume

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie für die Jahrgangsstufen 12 und 13 die korrekten Zeiträume für Zeugnisnoten hinterlegt haben:

(Jahrgangsstufe 13 existiert erst ab dem Schuljahr 2025/26.)

Einrichten der Unterrichte

Sobald eine Lehrkraft im Notenmodul das erste Mal einen Unterricht öffnet, können die Noteneinstellungen für diesen Unterricht festgelegt werden. Die Fachlehrkräfte sollten sicherstellen, dass folgende Gewichtungen für die Verrechnung der Notenbereiche eingestellt sind. Vergleichen Sie dazu auch GSO: § 29 Bewertung der Leistungen in den Jahrgangsstufen 12 und 13.

Reguläre Unterrichte in Q12 und Q13

vgl. GSO §29, Abs. 2 Satz 2

  • Große Leistungsnachweise (Gewichtung 1)

  • Kleine Leistungsnachweise (Gewichtung 1)

Kunst als Leistungsfach

vgl. GSO §29, Abs. 3 Satz 1

  • Große Leistungsnachweise (Gewichtung 1)

  • Kleine Leistungsnachweise (Gewichtung 1)

  • Praktische Leistungsnachweise (Gewichtung 1)

    • Sollte ausschließlich die Note des künstlerischen Projekts beinhalten.

Musik als Leistungsfach

vgl. GSO §29, Abs. 4 Satz 1

  • Fachtheoretischer Unterricht:

    • Große Leistungsnachweise (Gewichtung 1)

    • Kleine Leistungsnachweise (Gewichtung 1)

    • Praktische Leistungsnachweise (Gewichtung 1)

  • Fachpraktischer Unterricht:

    • Sollte keine Noten beinhalten.

Sport als Grundfach

vgl. GSO §29, Abs. 5 Satz 1

  • Kleine Leistungsnachweise (Gewichtung 1)

  • Praktische Leistungsnachweise (Gewichtung 2)

Sport als Leistungsfach

Benötigt im Schulmanager zwei eigenständige Unterrichte:

  • Fachpraktischer Unterricht
    vgl. GSO §29, Abs.5 Satz 1

    • Kleine Leistungsnachweise (Gewichtung 1)

    • Praktische Leistungsnachweise (Gewichtung 2)

  • Fachtheoretischer Unterricht
    vgl. GSO §29, Abs.5 Satz 2

    • Große Leistungsnachweise (Gewichtung 1)

    • Kleine Leistungsnachweise (Gewichtung 1)

W-Seminare

vgl. GSO §29, Abs. 2 Satz 4f

  • Kleine Leistungsnachweise (Gewichtung 1)


Wie Sie Noten der Qualifikationsphase in die ASV exportieren können, erfahren Sie hier.