Mit dem Modul Mehrarbeit können Sie die an bayerischen Realschulen und Gymnasien geforderte Überstundenabrechnung automatisieren. Dabei ist die Idee, dass Sie die Informationen zu den Lehrerdeputaten aus der ASV importieren und die geleisteten Vertretungen aus Ihrem Vertretungsplanprogramm, oder dem Modul "Vertretungsplanung" des Schulmanagers, übernehmen. Vertretungsplandaten können aus den externen Programmen Willi, SPO-Office und Untis übertragen werden.
Voraussetzungen
Für die Verwendung des Moduls muss der Import der Grunddaten der Lehrkräfte aus der ASV vorgenommen worden sein. Dies entspricht dem Einlesen des "Exports für eine Notenverwaltung" aus der ASV.
Einrichtung
Nachdem der "Export für eine Notenverwaltung" in der Verwaltung des
Schulmanagers eingelesen wurde, muss zusätzlich noch der "Export für
eine Mehrarbeitsvergütung" (ebenfalls aus der ASV) vorgenommen werden.
Diesen Export lesen Sie direkt im Modul Mehrarbeit, im Reiter
"Stammdaten", ein.
Danach können Sie die geleisteten Vertretungsstunden aus dem Modul "Vertretungsplanung" oder aus Ihrem Vertretungsplanprogramm einlesen. Diesen Import nehmen Sie ebenfalls direkt
im Modul Mehrarbeit, im Reiter "Übersicht", vor.
So können Sie die importierten Daten einsehen
Nachdem alle Daten importiert wurden, finden Sie im Modul Mehrarbeit, unter dem Reiter "Übersicht", eine tabellarische Darstellung der Mehrarbeitsdaten. Hat eine Lehrkraft in einem Monat mehr Vertretungen gehalten, als die Vergütungsgrenze vorsieht, wird der Eintrag grün markiert. Steht eine Lehrkraft mit den Überstunden knapp vor der Grenze, ist der Eintrag gelb. Minusstunden werden rot angezeigt.
So erstellen Sie eine Abrechnung
Wenn alle Daten korrekt im Schulmanager hinterlegt sind, können Sie eine Abrechnung erstellen. Dazu navigieren Sie im Modul Mehrarbeit zum Reiter "Abrechnen". Dort können Sie für verbeamtete Lehrkräfte einen Startmonat und die Anzahl der abzurechnenden Monate hinterlegen. Mit einem Klick auf "Abrechnung starten" wird die entsprechende Mehrarbeitsabrechnung generiert. Rechtliche Bestimmungen, wie die Vergütungsgrenze bei Teilzeitkräften oder der Übertrag der Mehrarbeit in nachfolgende Monate, werden dabei natürlich berücksichtigt. Für angestellte Lehrkräfte erfolgt die Abrechnung immer für einen einzelnen Monat. Auch hier werden die geltenden Bestimmungen berücksichtigt.