Erste Schritte im Modul Mehrarbeit

Mit dem Modul Mehrarbeit können Sie die an bayerischen Realschulen und Gymnasien geforderte Überstundenabrechnung automatisieren. Dabei ist die Idee, dass Sie die Informationen zu den Lehrerdeputaten aus der ASV importieren und die geleisteten Vertretungen aus Ihrem Stundenplanprogram übernehmen. Aktuell können die Stundenplandaten aus Willi, SPO-Office und Untis importiert werden.

Voraussetzungen

Für die Verwendung des Moduls muss der Import der Grunddaten der Lehrkräfte aus der ASV vorgenommen worden sein. Dies entspricht dem Einlesen des "Exports für eine Notenverwaltung" aus der ASV.

Einrichtung

Nachdem der "Export für eine Notenverwaltung" in der Verwaltung des Schulmanagers eingelesen wurde, muss zusätzlich noch der "Export für eine Mehrarbeitsvergütung" (ebenfalls aus der ASV) vorgenommen werden. Diesen Export lesen Sie direkt im Modul Mehrarbeit, im Reiter "Stammdaten", ein.
Danach können Sie die geleisteten Vertretungsstunden aus Ihrem Stundenplanprogramm einlesen. Diesen Import nehmen Sie ebenfalls direkt im Modul Mehrarbeit, im Reiter "Übersicht", vor.

So können Sie die importieren Daten einsehen

Nachdem alle Daten importiert wurden, finden Sie im Modul Mehrarbeit unter dem Reiter Übersicht eine tabellarische Darstellung der Mehrarbeitsdaten. Hat eine Lehrkraft in einem Monat mehr Vertretungen gehalten, als die Vergütungsgrenze vorsieht, wird der Eintrag grün markiert. Steht eine Lehrkraft mit den Überstunden knapp vor der Grenze, ist der Eintrag gelb. Minusstunden werden rot angezeigt.

So erstellen Sie eine Abrechnung

Wenn alle Daten korrekt im Schulmanager hinterlegt sind, können Sie eine Abrechnung erstellen. Dazu navigieren Sie im Modul Mehrarbeit zu dem Reiter Abrechnen. Dort können Sie für verbeamtete Lehrkräfte einen Startmonat und die Anzahl der abzurechnenden Monate hinterlegen. Mit einem Klick auf "Abrechnung starten" wird die entsprechende Mehrarbeitsabrechnung generiert. Rechtliche Bestimmungen, wie die Vergütungsgrenze bei Teilzeitkräften oder der Übertrag der Mehrarbeit in nachfolgende Monate werden dabei natürlich berücksichtigt. Für angestellte Lehrkräfte erfolgt die Abrechnung immer für einen einzelnen Monat. Auch hier werden die geltenden Bestimmungen berücksichtigt.