Eltern können bereits im laufenden Schuljahr eine Beurlaubung für das kommende Schuljahr beantragen.
Sowohl Beurlaubungsanträge, die noch nicht bearbeitet wurden, als auch Beurlaubungen, die schon genehmigt wurden, bleiben schuljahresübergreifend erhalten.
Wenn die Beurlaubung genehmigt wurde, erscheint diese im Modul Fehlzeiten auch schon für das kommende Schuljahr und bleibt auch nach dem Schuljahreswechsel erhalten. Nach dem Import der Schülerdaten zum neuen Schuljahr wird die Beurlaubung der Schülerin / des Schülers mit der neuen Klasse angezeigt.
Hinweis: Nach dem Anlegen des neuen Schuljahrs und vor dem Import der neuen Klassen ist die Beurlaubung kurzzeitig nicht einsehbar. Erst nach dem Neu-Import werden im Fehlzeitenmodul oder bei den Beurlaubungen wieder Schüler:innen angezeigt.