Nach welchem Verfahren erfolgt die automatische Zuordnung der Schüler?

Im Modul Wahlfächer geben die Schüler zuerst ihre Wünsche ab. Anschließend werden sie basierend auf den Wünschen den Wahlmöglichkeiten zugeteilt. Das passiert nach dem folgenden Verfahren:

  1. Zuerst werden alle Schüler, soweit möglich, ihrem Erstwunsch zugeteilt. Falls eine Wahlmöglichkeit weniger verfügbare Plätze als Erstwünsche hat, entscheidet der Zufall, welche der Erstwünsche berücksichtigt werden.
  2. Die Schüler, die nicht ihren Erstwunsch bekommen haben, werden anschließend nach dem gleichen Verfahren wie bei 1. zuerst ihrem Zweitwunsch zugeteilt, falls möglich, danach dem Drittwunsch, etc.
  3. Falls es Schüler gibt, die nach diesem Verfahren keinem ihrer Wünsche zugeordnet wurden und der Administrator festgelegt hat, dass solche Schüler automatisch einem beliebigen Kurs zugeteilt werden sollen, werden diese Schüler einer Wahlmöglichkeit, die noch freie Plätze hat, zugeteilt.
  4. Nun wird geprüft, ob es Wahlmöglichkeiten gibt, die die Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht haben. Falls dies der Fall ist, wird die Wahlmöglichkeit, der am wenigsten Schüler zugeteilt wurden, gestrichen und die Vergabe startet bei 1. erneut. Dies geschieht so lange bis die Streichung einer Wahlmöglichkeit dazu führen würde, dass einzelne Schüler keiner Wahlmöglichkeit mehr zugeteilt werden können.

Anmerkung zur Mindest-Teilnehmerzahl

Die Mindest-Teilnehmerzahl hat, wie in Punkt 4 beschrieben, den Effekt, dass Wahlmöglichkeiten, die ihre Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreichen, gestrichen werden, solange dies möglich ist. Wenn die Streichung einer Wahlmöglichkeit jedoch dazu führen würde, dass einzelne Schüler keiner Wahlmöglichkeit mehr zugeteilt werden können, da alle Plätze schon besetzt sind, kann es sein, dass eine Wahlmöglichkeit übrig bleibt, die nicht ihre Mindestteilnehmerzahl erreicht.

Es gibt keinen Mechanismus, der in diesem Fall z. B. Schüler aus ihrer Erst- oder Zweitwahl in ihre Drittwahl verschiebt, um auf die Mindestteilnehmerzahl aufzufüllen. Dies hat den Hintergrund, dass Schüler, deren Drittwunsch die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, nicht benachteiligt werden sollen gegenüber Schülern mit anderem Drittwunsch aber gleichem Erst- und Zweitwunsch.

Anmerkung zu Schülern, die keinen ihrer Wünsche erhalten

Wie aus Punkt 3 hervorgeht, werden Schüler, die keinen ihrer Wünsche erhalten haben - je nach Einstellung - entweder gar nicht oder einer beliebigen Wahlmöglichkeit zugeordnet.

Manchmal bekommen wir Anfragen, warum in so einem Fall nicht z. B. ein anderer Schüler von seinem Zweit- in seinen Drittwunsch verschoben wird, damit der ursprüngliche Schüler doch noch einen seiner Wünsche bekommen kann. Dies hängt wieder mit der Gerechtigkeit zusammen: Alle Schüler, die eine bestimmte Wahlmöglichkeit als Erstwunsch wählen, sollen die gleiche Chance haben, diesen auch zu erhalten.

Angenommen, es gibt sechs Wahlmöglichkeiten: Die bei vielen Schülern beliebten Kurse A, B und C sowie die eher unbeliebten Kurse X, Y und Z. Unter mehreren Schülern, die alle A als Erstwunsch angeben, würden bei Vergabe nach dem im vorherigen Absatz beschriebenen Verfahren, zuerst die Schüler berücksichtigt, die als Zweit- und Drittwunsch B und C gewählt haben, während die, die als Zweit- und Drittwunsch X und Y gewählt haben, so gut wie keine Chance auf ihren Erstwunsch haben.

Wenn Sie verhindern wollen, dass Schüler am Ende einem beliebigen Kurs zugeteilt werden, empfehlen wir, die Schüler möglichst viele Wünsche abgeben zu lassen, also beispielsweise nicht nur einen Erst-, Zweit- und Drittwunsch, sondern vielleicht sogar sechs oder auch zehn Wünsche. Welche Zahl konkret Sinn macht, hängt zum einen davon ab, wie viele Wahlmöglichkeiten insgesamt zur Verfügung stehen; zum anderen hängt dies ganz wesentlich davon ab, wie ungleich verteilt die Wünsche sind: Wenn alle Wahlmöglichkeiten in etwa gleich oft gewählt werden, reichen drei Wünsche in der Regel aus. Wenn es dagegen erwartungsgemäß 5 Wahlmöglichkeiten gibt, die sehr beliebt sind, also mehr Erstwünsche als verfügbare Plätze bekommen, macht es Sinn, mindestens 6 Wünsche wählen zu lassen. So kann ein Schüler, der als erste 5 Wünsche genau diese 5 beliebtesten Wahlmöglichkeiten angegeben hat, der aber bei der zufälligen Vergabe der Erstwünsche Pech hatte, noch seinen sechsten Wunsch erhalten.
Da die Abfrage zusätzlicher Wünsche - anders als bei der Abfrage auf Papier - im Schulmanager fast keinen Mehraufwand bedeutet, empfehlen wir allgemein, eher mehr als weniger Wünsche abzufragen.