Wie erfolgt die Abrechnung, wenn während einer laufenden Abrechnungsperiode (4 Wochen) die Teilnehmerzahl erhöht wird?

Wenn eine Schule für 50 TeilnehmerInnen bucht, bekommt sie eine Rechnung über 90 € (30 + 1,2 * 50) für 4 Wochen. Wenn sie dann nach 2 Wochen auf 100 TeilnehmerInnen erhöht, fängt ein neuer Abrechnungszeitraum an, für den 150 € (30 + 1,2 * 100) fällig werden.

Allerdings hat sie dann von ihrem alten Abrechnungszeitraum, der schon in Rechnung gestellt ist, nur die Hälfte genutzt. Daher bekommt sie in der zweiten Rechnung eine Gutschrift in Höhe von 45 € (90 € / 2).

Ein Spezialfall ist, dass eine Schule an einem Tag erst für 50 TeilnehmerInnen bucht und dann später am Tag für 100 TeilnehmerInnen. Dann erhält sie eine erste Rechnung über 90 € und eine zweite über 60 € (150 - 90). Beide Rechnungen haben den gleichen Leistungszeitraum.