Die Verfassungsviertelstunde wird im Schuljahr 24/25 bayernweit unter anderem an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien in bestimmten Jahrgangsstufen eingeführt. Dabei handelt es sich um einen fünfzehnminütigen Unterricht zur politischen Bildung, welcher von den Lehrkräften der Klassen im wöchentlichen Wechsel während Ihres regulären Unterrichts durchgeführt wird.
Weitere Informationen können Sie unter diesem Link nachlesen:
https://www.km.bayern.de/ministerium/bildungspolitische-schwerpunktthemen/verfassungsviertelstunde
Da die organisatorische Umsetzung in der Verantwortung der einzelnen Schule liegt, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Verfassungsviertelstunde im Schulmanager zu dokumentieren.
1. Möglichkeit:
Die Fachlehrkräfte können die Verfassungsviertelstunde in Ihrem eigenen Fachunterricht in der Kachel "Unterrichtsinhalt" dokumentieren. Der Nachweis der Dokumentation befindet sich dann im Export der Unterrichtsinhalte.
2. Möglichkeit:
Sie legen entweder direkt im Schulmanager oder in Ihrem Stundenplanprogramm einen Unterricht mit dem Fach "Verfassungsviertelstunde" mit einer Schülerteilgruppe (ohne Schüler) in der entsprechenden Klasse an und setzen diesen in einen Zeitraum, in welchem kein Unterricht stattfindet, beispielsweise in den Freitagnachmittag.
Bei diesem Unterricht ordnen Sie anschließend keine Schüler:innen zu. So wird ihnen der Unterricht im Modul Stundenplan auch nicht angezeigt.
Außerdem können Sie den Unterricht im Teamteaching mit den entsprechenden Lehrkräften der Klasse anlegen. Dadurch können die Lehrkräfte dann im Klassenbuch die Verfassungsviertelstunde gemeinsam dokumentieren.
3. Möglichkeit:
Falls Sie das Modul "Dokumente" nutzen, können Sie auch einen Ordner für die Verfassungsviertelstunde anlegen. Damit die Lehrkräfte dort die Dokumentation eintragen können, ist es nötig, dass die Lehrkräfte über Schreibrechte für diesen Ordner verfügen.